Diese Übersicht gibt Ihnen wichtige Informationen zur Kommunikation, zur Lehre und zu Prüfungen.
Folgende Angaben beziehen sich auf reguläre Veranstaltungsbedingungen. Bzgl. der ausfallenden Präsenzanteile gelten ggf. andere Bedingungen
In Kontakt kommen und bleiben
Mir liegt viel an der *Kommunikation* mit Ihnen, insb. zu Verbesserungsmöglichkeiten.
- Für Ihre Fragen und Anmerkungen zur jeweiligen Veranstaltung stehen immer Blubber oder Forum bereit. *Blubber* und *Forum* dienen für technische und inhaltliche Rückmeldungen, insb. aber auch zur Fachreflexion und Prüfungsvorbereitung. Ich versuche, an jedem Tag *Blubber* und *Forum* zu bearbeiten. Ggf. werde ich Sie auf *Blubber* oder *Forum* verweisen.
Bitte geben Sie dort selbst Ihre Unterstützung, wenn Sie z.B. eine Antwort auf eine gestellte Frage haben. Oft sind Sie schneller als ich.
Bei Inhaltsfragen beobachte ich zunächst, ob jemand aus der Seminargruppe eine Antwort hat...
- Ich biete keine Sprechzeiten an, damit sie nicht unnötig oder gar erfolglos warten müssen.
Für Klärungsbedarfe bzgl. Prüfungen oder Beratungen außerhalb einer Veranstaltung können individuelle Termine mit 30-45 Minuten Besprechungszeit vereinbart werden. Sie können im Online-Kalender nach geeigneten Terminen suchen, bitte beachten Sie ggf. abweichende Angaben zur Besprechungsdauer.
Andere Termine als im Online-Kalender sind kurzfristig nicht verfügbar, insbesondere zum Semesterende werden die Termine knapp. Suchen Sie einen Termin aus und melden Sie sich per Mail.
Falls kein passender Termin zur Verfügung steht, schicken Sie eine Nachricht mit verschiedenen Zeitfenstern.
Die Besprechungstermine sind für individuelle Klärungen wie z.B. Bachelorarbeiten gedacht, nicht aber für Themen, die auch im Seminar besprochen oder über das Forum geklärt werden können. Ggf. werde ich Sie deshalb auf das Seminar oder das Forum verweisen.
- Wenn Sie sich anonym melden wollen, steht Ihnen ein eigenes anonymes Angebot zur Verfügung.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit nicht Ihr privates Mailprogramm, sondern das StudIP-Mailsystem. Damit wird Ihre Nachricht sowohl über das StudIP signalisiert, als auch per Mail zugestellt (bitte entsprechend einstellen).
- Falls Sie eine E-Mail schicken, achten Sie auf einen "seriösen" und aussagekräftigen Namen, sonst landen sie im Spam-Ordner.
- Während der Corona-Ausfallszeiten können telefonische Termine vereinbart werden!
Selbstständig und begleitet Lernen
Skripte
- Für das Managementmodul im Masterstudiengang stehen zum Teil Skripten zur Verfügung, andernfalls wird mehr Original- und Sekundärliteratur verarbeitet.
- Für die "Einführung in das Management im Nonprofit-Sektor (Module 1.112/1.120 bzw. 1.210/1.223) im Bachelorstudiengang stehen in den Sammelveranstaltungen jeweils Skripte zur Verfügung. Damit können Sie sich in einzelne Themen selbstständig einarbeiten.
Beachten Sie ggf. Datums- und Versionshinweise, da Skripte und Module ständig optimiert werden.
Falls es Probleme mit dem Material gibt, teilen Sie das bitte sofort über das Forum mit. Wenn es erst zu spät im Seminar thematisiert wird, kann das zu Störungen im Seminarablauf führen.
- Das Skript führt in die Fachthemen ein, die praktische Anwendung und Fachdiskussion finden in der Präsenzveranstaltung statt. Deshalb wird das Skript in der Veranstaltung möglichst nicht wiederholt.
- In der Lehrveranstaltung wird das Skript nicht im Detail wiederholt - vielmehr werden vertiefende Fragen und Anwendungen sowie Prüfungsaufgaben bearbeitet.
- Skripte werden als gelesen und verstanden vorausgesetzt.
- Verständnisfragen richten Sie bitte immer zuerst an *Blubber*, thematisch dauerhafte Themen über das *Forum*, damit die Antworten zügig gegeben oder gezielt zur kommenden Veranstaltung vorbereitet werden können.
- Ggf. wird auf diese Vorgehensweise hingewiesen, bzw. werden zur Verhinderung von Vermüllung auch Forumsbeiträge gelöscht.
Didaktik und Methodik
- Die Bachelor-Module 1.210 Dritter Sektor, Gemeinnützigkeit, Finanzierung, Rechtsformen] und 1.223 Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Marketing]befähigen zu grundlegenden Managementkompetenzen. Das Mastermodul 2.204 vertieft die BA-Inhalte jeweils (Organisationstheorien, ISO 9001, strategisches Management)
- Transparente Seminarziele bzw. Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung finden sich zu den Modulen 1.210/1.223 in der jeweiligen Sammelveranstaltung im StudIP.
- Von jeder Seminarsitzung werden Protokolle per Mail und als Eintragung im Ablaufplan bereitgestellt. Damit Sie nicht unnötig Tafelbilder und Folien abmalen müssen, stehen die Folien bzw. Tafelbilder in der Regel über die Dateien zum StudIP-Ablaufplan der jeweiligen Veranstaltung oder per Protokoll zur Verfügung. Beachten Sie, dass die Protokolle und Abbildungen für Ihre Prüfungsvorbereitung von Bedeutung sein können.
- Sie erhalten mit den Protokollen ggf. Aufgaben zur Vor- und Nachbereitung von Präsenzsitzungen, oder um das nicht Bearbeitete zu ergänzen. Diese Aufgaben können für Ihre Prüfungsvorbereitung von Bedeutung sein.
- Sollten die Aufgaben nicht bis zum nächsten bzw. angegebenen Termin bearbeitbar sein, werden Sie umgehend um Rückmeldung gebeten, möglichst über *Blubber*.
Sicher durch die Prüfungen
Modulprüfung im Bachelor/Master
- Im Mastermodul wird entweder eine Fallaufgabe oder eine Klausur als Modulprüfung angeboten. Die jeweilige Information wird in den ersten Wochen des Vorlesungssemesters gegeben.
Die Fallaufgabe kann von bis zu drei Studierenden gemeinsam bearbeitet werden, bei gemeinsam gültiger Bewertung.
- Die BA-Module werden mit einer Klausur abgeschlossen, darauf sollen Sie in den Veranstaltungen vorbereitet werden. Meist werden im letzten Veranstaltungstermin Informationen zur Prüfungsvorbereitung angeboten. Achten Sie bereits während des Seminars in den Veranstaltungen und in den Protokollen (ins. Aufgaben) auf Hinweise zur Klausurrelevanz.
- Bringen Sie zur Klausur unbedingt einen ausgedruckten Nachweis über die erfolge Klausuranmeldung im zutreffenden Modul mit!
- In der Klausur vergewissern Sie sich vor Bearbeitung der Klausur, dass Sie für die zutreffende Klausur angemeldet sind (Prüfungsteilnahmeliste) und die zutreffende Klausur (Modulangabe auf Klausur) bearbeiten.
- Sie müssen die Prüfungsteilnahmeliste abzeichnen, sie liegt meist vor Klausurbeginn und nach Klausurende am Prüfungspult aus. Beachten Sie, dass Ihre Unterschrift nur einmal abzugeben ist. Wenn Sie die Liste bereits unterzeichnet haben, können Sie den Prüfungsraum nach Klausurabgabe einfach verlassen.
- Zu Klausuren sind grundsätzlich keine Arbeitshilfen zugelassen, sofern nicht anders angegeben.
- Die Klausur wird erst nach Ablauf der regulären Klausurzeit angenommen, um Unruhe oder eine "Hörsaal-Laola" zu vermeiden.
- Wenn Sie während der Klausur mit anderen Prüfungsteilnehmern in Kontakt treten, deren Klausur anschauen oder nach offizieller Beendigung der Klausur weiterschreiben, kann ihre Klausur als nicht bestanden bewertet werden.
Prüfungsvorleistung
- Um zur Modulprüfung zugelassen zu werden, muss je Modul im BA/MA eine unbenotete Prüfungsvorleistung (PVL) erbracht werden. Beachten Sie unbedingt die relevanten Fristen zur PVL-Abgabe!
- Im BA ist die PVL von bis zu drei Studierenden gemeinsam bearbeitbar.
- Im MA werden die PVL-Bedingungen (z.B. Referat) zum Semesterbeginn geklärt.
- Der Stand der PVLs und die Klausurzulassung sind über die Sammelveranstaltung im StudIP abrufbar.
- Unabhängig von der Zulassung zur Klausur über die PVL müssen Sie sich selbst zur Klausur beim Prüfungsamt anmelden.
Wiederholungsklausur
- In der Regel wird im BA/MA nach jedem Semester eine Wiederholungsklausur auf der Grundlage der jeweils letzten Klausur angeboten.
- Wenn Sie über die PVL zur Klausur zugelassen waren, bleibt diese Zulassung erhalten. Bewahren Sie also Kopien der PVL und einen Nachweis über die Zulassung auf (z.B. per Ausdruck aus dem StudIP).
- Individuelle Beratungen zur Vorbereitung der Wiederholungsklausur werden nicht angeboten.
Klausureinsicht
- Es wird keine Sammelklausureinsicht angeboten.
- Zur Klausureinsicht suchen Sie über den Online-Kalender einen individuellen Termin und vereinbaren diesen per StudIP/Mail.
- In der Klausureinsicht wird die Bewertung geklärt, die Klausur an sich und Hinweise für eine Wiederholungsklausur werden nicht besprochen.
- Für die Protokollierung sind Sie selbst verantwortlich.
- Nach der Klausureinsicht wird die weitere Vorgehensweise geklärt. Kommt es zu einer Notenverbesserung, wird die neue Note dem Prüfungsamt mitgeteilt.
- Vergewissern Sie sich anschließend über die geänderte Note.
- Falls es über die Bewertung der Klausur zu Meinungsverschiedenheiten kommt, stehen Ihnen die Rechtswege am Fachbereich zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu an das Prüfungsamt oder den aktuellen Prüfungsausschussvorsitzenden, Auskunft gibt das Dekanat.
Anerkennung von Modulprüfungen im Bachelor
- § 48 Abs. 10 ThürHG eröffnet dem Prüfungsausschuss prinzipiell die Möglichkeit der Anerkennung von außerhalb der Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Wege des Ermessens. Die Anerkennung von außerhalb der Hochschule erbrachten Leistungen richtet sich am Fachbereich Sozialwesen nach den gleichlautenden Vorschriften von § 8 Abs. 1 und 4 PO BA Soziale Arbeit bzw. PO MA Soziale Arbeit.
Hiernach sind an anderen Hochschulen erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen anzuerkennen, sofern insoweit Gleichwertigkeit festgestellt wurde. Darüber hinaus können berufspraktische Erfahrungen, hierunter fallen auch solche, die in einem freiwilligen Praktikum erworben wurden, unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit anerkannt werden.
Abschlüsse unterhalb der Ebene der Fachhochschule oder Universität können ohne eine mit ihnen zugleich verbundene berufspraktische Erfahrung prinzipiell nicht als Prüfungs- oder Studienleistungen anerkannt werden. Im Übrigen liegt Gleichwertigkeit dann vor, wenn mindestens 80% der inhaltlichen Anforderungen, die eine Modulbeschreibung ausweist, durch die mitgebrachten Abschlüsse bzw. beruflichen Erfahrungen abgedeckt werden.
- WICHTIG: Die Anerkennung einer mitgebrachten Leistung soll innerhalb der ersten vier Vorlesungswochen des Semesters, in dem die Studien- oder Prüfungsleistung erstmalig zu erbringen wäre, beantragt werden. Dazu bereiten Sie ein kurzes Anschreiben, Kopien von Zeugnissen (Abiturzeugnis, Gesellen- bzw./und Meisterbrief, Praxisnachweise) und einen ausgefüllten (nur Name, Matr.Nummer) sowie unterzeichneten Antrag vor und vereinbaren in den ersten beiden Semesterwochen einen Besprechungstermin.
- Beachten Sie, dass Modulverantwortliche lediglich dem Prüfungsausschuss die Anerkennung empfehlen, diese aber nicht selbst durchführen.
- Auszug aus der PO (keine Gewähr - bitte auf zutreffende Version selbst überprüfen):
§ 8 Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen
(1) Qualifikationen belegt durch Modulprüfungen / Prüfungsleistungen sowie Studienleistungen, die an anderen (inländischen und ausländischen) Hochschulen erworben wurden, werden anerkannt, sofern nicht ein wesentlicher Unterschied zwischen den vollendeten und den zu ersetzenden Leistungen besteht. Die Hochschule hat die Nichtanerkennung zu begründen.
(4) Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten können nach Maßgabe von Abs. 1 angerechnet werden. Dies gilt auch für freiwillige Praktika.
(7) Über die Anrechnung nach Abs. 1-6 entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag des Studierenden. Anträge sind spätestens bis zum Ende der 4. Vorlesungswoche des Fachsemesters, in welchem die entsprechenden Prüfungs- bzw. Studienleistungen zu erbringen sind, beim zuständigen Prüfungsausschuss einzureichen. Mit der Antragsbewilligung erlischt der Prüfungsanspruch für die betreffenden Prüfungs- und Studienleistungen endgültig. Studierende haben dem Antrag die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen beizufügen.
- Beachten Sie, dass zur Anerkennung der Module 1.210 sowie 1.223 auch gleichzeitig die Anerkennung der zugehörigen Prüfungsvorleistungen im Formular beantragt werden muss.
- Die Anerkennung von Modul 1.223 setzt ein erfolgreiches Bestehen des Moduls 1.210 voraus.
- Je nach Unterlagen kann auch eine PVL-Anerkennung statt der Prüfungsanerkennung in Frage kommen.
- Mit der Anerkennung als Modulprüfung ist auch die PVL-Voraussetzung entfallen.
- Eine Anerkennung der Modulprüfung 1.210 setzt nachgewiesene Inhalte zu den Themen Dritter Sektor, Gemeinnützigkeit , Finanzierung und Rechtsformen im Nonprofit-Sektor voraus. Kaufmännische Abschlüsse haben diese Inhalte meist nicht - deshalb wird meist nur die Modulprüfung 1.223 anerkannt.
Referate
- Für die Vorbereitung und Bewertung von Referaten werden vom Fachbereich Leitfaden und Checkliste zur Verfügung gestellt.
- Ggf. wird über das StudIP ein Evaluationsmodul angeboten, mit dem die Studierenden eine am Bewertungsmodell orientierte Rückmeldung geben können. Diese Rückmeldung wird zur Bewertungsreflexion herangezogen, ist aber nicht Grundlage.
- Referate werden i.d.R. erst nach Ablauf des Seminars und nicht nach Abhaltung des Referates bewertet!
Bachelor- und Masterarbeiten
- Für Ihre Abschlussarbeit sind in der Regel bzw. mindestens sechs Besprechungen geplant. Bei Bedarf werden mehr Besprechungen angeboten, ggf. wird das hinsichtlich der Selbstständigkeit der Bearbeitung in der Bewertung berücksichtigt.
Themen der Besprechungen sind typischerweise
- Klärung der formellen und organisatorischen Bedingungen, sowie der Betreuungsbedingungen
- Konzept und Forschungsdesign (Forschungsprobleme, -fragen und -ziele)
- Theoretische Klärungsbedarfe
- Ggf. Hypothesen, Forschungsmethoden und Auswertung
- Auswertungsinhalte und Interpretation der Forschungsergebnisse
- Abschlussbesprechung und ggf. Vorbereitung der mündlichen Prüfung.
- Sie sind für eine eigenständige Protokollierung der Besprechungen verantwortlich.
- Es wird Ihnen ein StudIP-Ordner zur Ablage Ihrer Bearbeitung angeboten. Stellen Sie die aktuelle Version vor der Besprechung als ein einzelnes PDF-Dokument ein.
- Was ich für jede Besprechung zur Vorbereitung gelesen haben soll, muss als Druckversion am Vortag in meinem Postfach sein. Elektronische Versionen werden grundsätzlich nicht zur Vorbereitung eines Besprechung verwendet. Bringen Sie jeweils eine eigene Druckversion zur Besprechung mit.
- Ihre Abschlussarbeit schicken Sie ergänzend zu den laut Prüfungsordnung geforderten Exemplaren nach Druck als PDF-Version in einem Dokument an mich und ggf. an die zweite Prüfungsperson.
- Klären Sie selbstständig und rechtzeitig eine zweite Person für Bewertung und ggf. Gutachten, je nach den Erfordernissen der Prüfungsordnung.
Mündliche Prüfung/Kolloquium
- Für die Anmeldung der mündlichen Prüfung sind Sie selbst verantwortlich.
- Themen der mündlichen Prüfung können sein
- kurze Übersicht zu Forschungsdesign und zentralen Ergebnissen der Forschungsarbeit
- inhaltliche Aspekte, Klärungsbedarfe, Hintergründe der Abschlussarbeit
- an die Abschlussarbeit angrenzende Fachfragen und Fachgebiete.
Mit wem Sie es zu tun haben
Hier finden Sie Informationen zu meinen
Doku-Titel: Index (QualitaetssicherungProf. Adler), Version 31.03.2020, erstellt von: Prof. Dr. Reiner Adler
Erstellt mit: https://html-online.com/editor/